Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Marco Jankowski
Allgemeine Informationen
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) wie Dipl.-Ing. Marco Jankowski wird offiziell vom Land Niedersachsen mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Die Arbeitsleistungen unseres Vermessungsbüros erfolgen daher nicht nur im Ingenieurbereich, sondern auch im Bereich der hoheitlichen Vermessungsaufgaben.
Zu unseren besonderen Befugnissen gehören:
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Hoheitliche Vermessungen im Kataster
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Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen
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Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen
Um vom Land Niedersachsen als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur berufen zu werden, sind einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Die Tätigkeit des ÖbVI ist nur dann zulässig, wenn zuvor ein abgeschlossenes Studium an einer Universität nachgewiesen wurde und die anschließende Referendarzeit mit dem großen Staatsexamen erfüllt wurde. Zudem muss mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich der Katastervermessungen nachgewiesen werden.
Der ÖbVI führt einen freien Beruf mit hoher Eigenverantwortung aus
Im Bereich des Eigentumssicherungssystems führt der ÖbVI Arbeiten von hoher Wichtigkeit aus und handelt dabei als freier Dienstleister. Es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, denn der ÖbVI haftet für seine Arbeit persönlich und trägt ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Mit der Berufung als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wird den Titelträgern die garantierte freiberufliche Dienstleistung unter entsprechender Fachaufsicht zugebilligt.
Die Gebühren des ÖbVI werden aufgrund einer einheitlichen Kostenverordnung (aktuell KOVerm2021) abgerechnet. Nach der gleichen Verordnung werden auch Leistungen der Katasterbehörden abgerechnet. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass kein Preiswettbewerb erfolgt, sondern lediglich Wettbewerb aufgrund herausragender Leistungen. Vermessungsleistungen, die außerhalb des Liegenschaftskatasters erfolgen, werden auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet.